Beitragsstaffel
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich folgendermaßen zusammen (Die derzeitige Beitragsordnung ist seit dem 1.01.2022 gültig:
Beitragsgruppe | Anzahl der Einheiten | Jährlicher Beitrag |
I | Selbstgenutztes Einfamilienhaus, unbebaute Grundstücke | 65,00 Euro |
II | Selbstgenutzte Eigentumswohnung | 78,00 Euro |
III | 1 bis 3 vermietete Wohnraum-/Gewerberaumeinheiten | 106,00 Euro |
IV | 4 bis 6 vermietete Wohnraum-/Gewerberaumeinheiten | 130,00 Euro |
V | 7 bis 12 vermietete Wohnraum-/Gewerberaumeinheiten | 152,00 Euro |
VI | Mehr als 12 vermietete Wohnraum-/Gewerberaumeinheiten | 173,00 Euro |
VII | Mitglied ist professioneller/gewerblicher Verwalter, Makler | 206,00 Euro |
Erläuterungen: Die Gruppen I und II betreffen die Mitglieder, die ausschließlich selbstgenutztes Eigentum besitzen. Es wird jeweils nur die höchste zutreffende Beitragsgruppe berechnet. Sollten Sie z. B. ein selbstgenutztes Einfamilienhaus besitzen (Beitragsgruppe I) und zusätzlich zwei vermietete Wohnungen (Beitragsgruppe III), beträgt der Beitrag für Sie 106,- € jährlich. Das selbstgenutzte Einfamilienhaus ist dann in dem höheren Beitrag enthalten. Beim Eintritt in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 72,- € erhoben. Mitglieder, die erst im Laufe eines Jahres Mitglieder werden, zahlen lediglich den zeitanteiligen Beitrag.
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Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt: 72,00€
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt: 65,00€
Zahlungsempfänger: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. V. (kurz "Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V.")
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE51ZZZ00000108952
Mandatsreferenz: Wird Ihnen gesondert von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V. mitgeteilt.
Hiermit ermächtige ich Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V., die zu entrichtende Zahlung für den Jahresmitgliedsbeitrag sowie einer ggf. anfallenden einmaligen Aufnahmegebühr vom angegebenen Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, diese auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.